Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Verträge, die zwischen Teamacocci GmbH (nachfolgend "Werkstatt" genannt) und dem Kunden geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Werkstatt nicht an, es sei denn, die Werkstatt hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Auftrag erteilt und die Werkstatt diesen annimmt. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Erklärung oder durch Tätigwerden erfolgen.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind bei Abholung des Fahrzeugs ohne Abzug fällig. Die Werkstatt kann vor Beginn der Arbeiten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Die Werkstatt ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Die Werkstatt ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Kann dieser Termin aufgrund von unvorhersehbaren Umständen nicht eingehalten werden, ist die Werkstatt berechtigt, die Fertigstellung um die Dauer der Verzögerung hinauszuschieben.
Wenn die Werkstatt den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht keine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges.
Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Kunden erfolgt in der Werkstatt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er den Auftragsgegenstand nicht innerhalb von einer Woche nach Fertigstellungsanzeige oder Übersendung der Rechnung abholt.
Bei Abnahmeverzug kann die Werkstatt die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen der Werkstatt auch anderweitig aufbewahrt werden.
An allen eingebauten Zubehör-, Ersatzteilen und Tauschaggregaten behält sich die Werkstatt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen das Eigentum vor.
Für Mängel der Werkstattleistungen haftet die Werkstatt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle der Nachbesserung ist die Werkstatt verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Der Kunde hat die Werkstattleistung bei Abnahme zu prüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen.
Die Werkstatt haftet für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Werkstatt und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Werkstatt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.
Stand: Mai 2023